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Gesetzliche Vorschriften

Heizkostenverordnung (HeizkostenV) – wesentliche Neuerungen

Inkrafttreten / Änderungen:

  • 1.12.2021: Novelle in Kraft – Umsetzung der EED

  • 1.10.2024: Wärmepumpenprivileg entfällt – auch Stromkosten für Wärmepumpen sind jetzt abrechnungsfähig (§â€¯11 HKVO) 

Wesentliche Punkte:

  1. Fernablesbare Messtechnik nur noch zulässig
    Seit 1.12.2021 dürfen bei Ersatz oder Neuinstallation nur noch funkfernauslesbare Geräte eingebaut werden. Alle bestehenden Geräte müssen bis Ende 2026 umgerüstet oder ersetzt sein 

  2. Interoperabilität & Smart-Meter-Gateway-Kompatibilität (> 01.12.2022)
    Neue Geräte müssen mit Systemen Dritter kompatibel sein und an ein offizielles Smart-Meter-Gateway angebunden werden können. Spätestens bis Ende 2031 ist das verpflichtend für alle Geräte 

  3. Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)
    Ab 1.1.2022: bei Einsatz fernablesbarer Technik müssen Verbraucher monatlich informiert werden; Vergleichswerte (z. B. Vormonat, Durchschnittsnutzer) sind Pflicht 

  4. Zusatzinformationen in der Jahresabrechnung
    Seit Abrechnungszeiträumen ab 12/2021 müssen enthalten sein:

    • Verbrauchsvergleich, COâ‚‚-Emissionen, Primärenergiefaktor, Steuer-/Abgabenanteile

    • Informationen zu Streitbeilegung etc.

  5. Neue Mietkürzungsrechte
    Mieter können Heizkosten um bis zu 6 % kürzen bei fehlender Fernablesung (3 %) oder fehlenden UVI bzw. Zusatzinfo (jeweils weiteren 3 %)

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