Gesetzliche Vorschriften
Heizkostenverordnung (HeizkostenV) – wesentliche Neuerungen
Inkrafttreten / Änderungen:
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1.12.2021: Novelle in Kraft – Umsetzung der EED
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1.10.2024: Wärmepumpenprivileg entfällt – auch Stromkosten für Wärmepumpen sind jetzt abrechnungsfähig (§â€¯11 HKVO)
Wesentliche Punkte:
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Fernablesbare Messtechnik nur noch zulässig
Seit 1.12.2021 dürfen bei Ersatz oder Neuinstallation nur noch funkfernauslesbare Geräte eingebaut werden. Alle bestehenden Geräte müssen bis Ende 2026 umgerüstet oder ersetzt sein -
Interoperabilität & Smart-Meter-Gateway-Kompatibilität (> 01.12.2022)
Neue Geräte müssen mit Systemen Dritter kompatibel sein und an ein offizielles Smart-Meter-Gateway angebunden werden können. Spätestens bis Ende 2031 ist das verpflichtend für alle Geräte -
Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)
Ab 1.1.2022: bei Einsatz fernablesbarer Technik müssen Verbraucher monatlich informiert werden; Vergleichswerte (z. B. Vormonat, Durchschnittsnutzer) sind Pflicht -
Zusatzinformationen in der Jahresabrechnung
Seit Abrechnungszeiträumen ab 12/2021 müssen enthalten sein:-
Verbrauchsvergleich, COâ‚‚-Emissionen, Primärenergiefaktor, Steuer-/Abgabenanteile
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Informationen zu Streitbeilegung etc.
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Neue Mietkürzungsrechte
Mieter können Heizkosten um bis zu 6 % kürzen bei fehlender Fernablesung (3 %) oder fehlenden UVI bzw. Zusatzinfo (jeweils weiteren 3 %)
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